Häufig gestellte Fragen
Sie kaufen eine separat vermessene Fläche, die im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eigenständig geführt wird und bis zur Überschreibung im Grundbuch unser Eigentum bleibt. Es handelt sich nicht um ein Erbpacht-Grundstück.
Ist der Kaufpreis ein Festpreis oder kann er sich erhöhen ?
Der Kaufpreis ist ein Festpreis, richtet sich nach der Ausbaustufe und kann sich nicht erhöhen. Im Kaufpreis sind alle Leistungen enthalten. Davon ausgenommen sind Kosten für den Erwerb des Hauses, wie z.B. die Gebühren für den Notar und Amtsgericht sowie die Grunderwerbsteuer und Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Finanzierung. Weiterhin sind evtl. bestellte Sonderwünsche gesondert zu bezahlen. Da wir den Verkauf persönlich abwickeln, entstehen auch keine Kosten für einen Immobilienmakler.
Sind alle Hausanschlüsse und Versorgungseinrichtungen im Preis enthalten?
Selbstverständlich wird Ihr Haus mit betriebsfertig erstellten Hausanschlüssen (Strom, Wasser, Gas/Fernwärme, Kanalisation, Telefonkabel, ggf. Kabel-TV, wenn verfügbar) übergeben.
Wie wird die Qualität der Bauausführung sicher gestellt ?
Wir nehmen für uns in Anspruch, qualitativ hochwertige Gebäude zu erstellen. Deshalb wird das Bauvorhaben gutachterlich begleitet.
Der Energieverbrauch Ihres Hauses wird von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz berechnet und im Energiepass dokumentiert. Daraus ergeben sich auch Anforderungen an die Ausführung zahlreicher Konstruktionen, z. B. die Dämmstärken auf den Außenwänden, zwischen den Dachsparren oder unter dem Estrich. Um den Energieverbrauch möglichst gering zu halten, bauen wir eine Brennwerttherme ein oder wählen einen Fernwärmeanschluss, wenn dies im Baugebiet möglich ist. Wird eine Brennwerttherme montiert, dann befindet sich diese immer möglichst im Dachgeschoss direkt über dem Bad, um die Leitungswärmeverluste möglichst gering zu halten und die Zuleitung zum Bad möglichst kurz ist. Alle Wasserleitungen werden vorschriftsmäßig wärmeisoliert.
Wir bauen gemäß der DIN 4108 (einfacher Schallschutz) unter Einhaltung der geforderten Ausführungen. Die zweischaligen Haustrennwände mit Akustik-Haustrennwandplatte aus Steinwolle und die Trittschalldämmung unterhalb des Estrichs sind ebenso selbstverständlich wie die Ummantelung der Abflussrohre.
Was ist bei einem Ausbau des Dachgeschosses in Eigenleistung zu beachten?
Normalerweise wäre die Einreichung eines Bauantrags zwecks Nutzungsänderung von einer Abstellfläche in eine Wohnfläche erforderlich. Dies wurde aber bereits beim eigentlichen Bauantrag für Sie erledigt, so dass Ihnen keine weiteren Kosten für Architekten- oder Ingenieurleistungen entstehen. Sie können Ihr Dachgeschoss also fertig ausbauen, ohne einen zusätzlichen Antrag beim Bauamt zu stellen. Außerdem ist Folgendes zu gewährleisten:
1. Ausreichende Belichtung
Diese Anforderung wird durch die von uns angebotenen Dachflächenfenster in erforderlicher Größe (je 114 cm x 140 cm) gewährleistet.
2. Ausreichende Beheizung
Zur Nutzung als Wohnraum ist die Installation von ausreichend dimensionierten Heizkörpern erforderlich. Die genaue Dimensionierung der Heizkörper muss von einem Heizungsfachbetrieb vorgenommen werden. Beim Ausbau als 1-Raum-Studio genügt ein Heizkörper an der Brüstung. Planen Sie mehrere Räume ein, benötigen Sie pro Raum einen Heizkörper. Die Heizungsanlage ist dafür stets ausreichend dimensioniert.
3. Zweiter Rettungsweg
Als brandschutzrechtliche Vorgabe ist ein straßenseitiges Fluchtfenster in der Mindestgröße 114 cm x 140 cm erforderlich. Dieses verfügt über einen Nothebel zu Sofortöffnung.
Bis wann muss die Bestellung von Zusatzausstattungen erfolgen ?
Das hängt davon ab, ob Sie diese mit in Ihre Baufinanzierung integrieren wollen. In diesem Fall werden Sonderwünsche bereits im Notarvertrag festgelegt und Sie haben die Möglichkeit, den entsprechend höheren Kaufpreis über Ihre Bank zu finanzieren. Allerdings werden die Notar- und Gerichtsgebühren auch entsprechend höher. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten für Sonderwünsche separat zu begleichen, beispielsweise mit Eigenkapital. Die Bestellung von Sonderwünschen ist bis ca. 6 Wochen vor Ausführung des betreffenden Gewerks möglich. Zusätzlich zu unseren Gesprächen werden individuelle Beratungstermine von den Haustechnikfirmen (Elektro, Heizung/Sanitär) durchgeführt, teilweise sogar an der Baustelle.
Können die Wände auch nur gestrichen werden an Stelle von Tapeten ?
Wir liefern eine tapezierfähige Oberfläche, die zum Aufbringen von Tapeten gedacht ist. Gegen Aufpreis ist auch eine malerfertige Wand möglich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.